Novellierung des Arbeitsgesetzbuchs – die Aufhebung der Karenzzeit tritt mit dem 1. Juli 2019 in Kraft

9. 4. 2019

Das Abgeordnetenhaus der Tschechischen Republik hat in der Sitzung am 22. Januar 2019 die Aufhebung der Karenzzeit (d.h. die ersten drei Tage der Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers) beschlossen.

Diese Entscheidung des Abgeordnetenhauses bewirkt, dass den Beschäftigten mit Eingang zum 1. Juli 2019 für die ersten drei Tage der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit Arbeitsentgelt-, Besoldungs- oder (bei Vereinbarungen) Vergütungsersatz in Höhe von 60 % von ihrem reduzierten durchschnittlichen Verdienst ausbezahlt wird.

In Anbetracht der Tatsache, dass dieses Änderungsgesetz erhöhte Kosten für Arbeitgeber wegen der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit der Beschäftigten bedeutet, wird gleichzeitig auch die Pflicht der Arbeitgeber zur Zahlung der Krankengeldversicherungsbeiträge um 0,2 Prozentpunkte gesenkt.

Benötigen Sie Hilfe?

Wir sind für Sie da und beraten Sie gerne anhand detaillierterer Informationen und Unterlagen. Kontaktieren Sie uns, um ein unverbindliches Beratungsgespräch zu vereinbaren.


Wir geben klare Antworten

In unserer Kommunikation mit Kunden verstecken wir uns nicht hinter langen Gesetzeszitaten, sondern geben eine klare und verständliche Antwort.

Wir denken mit dir

Wir lösen immer ein spezifisches Problem in Bezug auf die Gesamtbedürfnisse des Kunden und nehmen unsere Empfehlungen nicht aus dem Zusammenhang.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Wir liefern direkt an Ihre E-Mail

CAPTCHA
Anti - Robot Test
Ein Zweck zu testen, ob Sie ein menschlicher Benutzer sind und um automatisierten Spam vorzubeugen.
© Schaffer & Partner 2024 | Created by: drualas.cz
Move up