Aufheben vom Immobilienerwerbsteuer

21. 9. 2020
Aufheben vom Immobilienerwerbsteuer

Am 15.9.2020 hat das Parlament definitiv das Steuer vom Erwerb von Immobilien aufgehoben. Am 18.9.2020 wurde das Gesetz vom Präsidenten unterschrieben. Die Pflicht, dieses Steuer zu zahlen, wird rückgängig eingegangen und betrifft alle Übertragungen, die in das Grundbuch im Dezember 2019 oder später eingetragen wurden. Falls jemand das Steuer vom Erwerb von Immobilien schon bezahlt hat, wird möglich sein, eine Rückzahlung dieser Überzahlung zu beantragen.

Ein Teil des Gesetzes über das Aufheben vom Immobilienerwerbsteuer ist auch eine Verlängerung des Befreiungstests beim Einkommen vom Immobilienverkauf laut § 4 Abs. 1 lit. b) des Körperschaftsteuergesetzes von 5 auf 10 Jahre. Die Verlängerung des Befreiungstests wird für die Immobilien, die nach dem 1.1.20201 erworben wurden, gelten.

Gleichzeitig besteht immer noch die Möglichkeit, die Hypothekenzinsen als Ausgabe, die steuerlich absetzbar ist, anzuwenden, maximal aber bis 150.000,- CZK. Das Limit 150.000,- CZK bezieht sich auf die Kredite, die seit dem 1.1.2021 geleistet werden. Auf die Kredite, die bis Ende des Jahre 2020 geleistet wurden/werden, bezieht sich das bisherige Limit 300.000,- CZK.

 

 

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