Das Steuerpaket, das u.a. die Aufhebung des „Superbruttolohns“ mit sich bringt, hat der Präsident der Republik ohne seine Unterschrift an den Vorsitzenden der Abgeordnetenkammer zu dessen Unterzeichnung und Veröffentlichung zurückgesendet. Das Steuerpaket wird am 31. Dezember 2020 in der Gesetzessammlung unter der Nr. 609/2020 GBl. veröffentlicht, der Gesetzgebungsprozess somit bis zum Jahresende abgeschlossen und das Steuerpaket am 1. Januar 2021 in Kraft treten.
Ausführlichere Informationen zum verabschiedeten Steuerpaket finden Sie in der Aktualität vom 29. Dezember 2020 hier: