Die Abgeordnetenkammer hat das Steuerpaket für das Jahr 2021 verabschiedet und so die Aufhebung des „Superbruttolohns“ und dessen Ersatz durch zwei Einkommensteuersätze in Höhe von 15 und 23 Prozent bestätigt. Das Steuerpaket wurde in der Senatsfassung verabschiedet, die zugleich die Steuerermäßigung für jeden Steuerpflichtigen auf 27 840 CZK für 2021 und 30 840 CZK für 2022 anhebt. Eine weitere wichtige Änderung ist die Einführung einer sog. Essenmarkenpauschale. Zur Wahrung der Steuer- und Abgabenbefreiung muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmern künftig keine Zuschüsse in Form von Essenmarken mehr zahlen, sondern kann ihnen bis in Höhe der Pauschale einen direkten Finanzzuschuss leisten. Weiter ändern sich die Obergrenzen für die steuerliche Abschreibung von materiellem und immateriellem Anlagevermögen auf 80 000 CZK und wird die Möglichkeit eingeführt, außerordentliche Abschreibungen für die 1. und 2. Abschreibungsgruppe zu nutzen. Durch die verabschiedete Version des Pakets nicht aufgehoben wird hingegen die Einkommensteuerbefreiung aus Wertpapierverkäufen, bei denen das Einkommen 20 Millionen Kronen übersteigt. Diesen Vorschlag der Piratenpartei hat der Senat aus dem Steuerpaket gestrichen.
Damit das Steuerpaket ab dem 1. Januar 2021 gelten kann, bedarf es seiner Veröffentlichung bis Ende Dezember dieses Jahres in der Gesetzessammlung. Momentan fehlt noch die Unterschrift des Präsidenten, nach dessen Aussagen aber keinesfalls sicher ist, ob das Paket bis zum Jahresende auch wirklich in Kraft treten wird. Anderenfalls würde es erst ab dem 1. Februar 2021 gelten.