Für gleiche Arbeit weniger Geld?

15. 12. 2021
Für gleiche Arbeit weniger Geld?

Ist es möglich, dass ein Arbeitgeber, der seiner Tätigkeit in mehreren Regionen nachgeht, für die gleiche Arbeit in den einzelnen Regionen unterschiedliches Gehalt oder unterschiedlichen Lohn gewährt? Das durchschnittliche Gehalt ist je nach Region ja auch unterschiedlich. Mit dieser Frage befasste sich gegen Ende des Sommers d.J. auch das Verfassungsgericht.

Im Einzelnen ging es um einen Fall, bei dem der Arbeitgeber an die Postboten in der Olmützer Region ein niedrigeres Gehalt als den Postboten ausbezahlte, die die gleiche Arbeit in Prag verrichtet haben. Der Arbeitgeber versuchte, den Unterschied in dem Gehalt durch unterschiedliche soziowirtschaftliche Bedingungen in der Olmützer Region und in Prag zu begründen. So behauptete er, dass das Leben in Prag teurer ist, und hier daher begründeter Bedarf vorliegt, den Mitarbeitern in Prag verhältnismäßig ein höheres Gehalt oder höheren Lohn als den für die gleiche Arbeit in der Olmützer Region zugeteilten Mitarbeitern zu bezahlen.

Das Verfassungsgericht teilte die Argumente des Arbeitgebers nicht und verwies auf die Tatsache, dass das Arbeitsgesetzbuch bestimmt, dass den Mitarbeitern für die gleiche Arbeit das gleiche Gehalt oder der gleiche Lohn zusteht. Das Arbeitsgesetzbuch an sich gibt abschließend Kriterien vor, auf deren Grundlage zu beurteilen ist, ob es sich tatsächlich um die gleiche Arbeit handelt oder nicht. Soziowirtschaftliche Unterschiede gehören zu diesen Kriterien nicht, und es ist daher nicht möglich, nur auf dieser Grundlage die Differenz zwischen der Höhe des Gehalts oder des Lohns zwischen den Mitarbeitern in den jeweiligen Regionen zu begründen.

Den Unterschied im Gehalt oder Lohn kann man daher nur unter Zugrundelegung von Kriterien begründen, die im Arbeitsgesetzbuch festgelegt sind, wie etwa Komplexität der Arbeit, Verantwortlichkeit, die der jeweilige Mitarbeiter trägt, anstrengende Arbeit, schwere Arbeitsbedingungen, Leistung und erreichte Arbeitsergebnisse.

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