Die Sondersteuer auf unerwartete Gewinne ist unter der Nr. 366/2022 am 2. Dezember 2022 durch Veröffentlichung in der Gesetzessammlung in Kraft getreten.
Die wichtigsten Parameter der auch unter dem Begriff „Windfalltax“ bekannten Sondersteuer bleiben wie ursprünglich vorgeschlagen. Diese Steuerart gilt für solche Unternehmen, die ihre Gewinne in erheblichem Umfang in den Bereichen Strom- und Gashandel, Bankwesen, Gewinnung fossiler Brennstoffe sowie der Herstellung und Vertrieb von Erdöl- und Kokserzeugnissen generieren. Der genehmigte Steuersatz beträgt 60% und die Versteuerung betrifft Veranlagungszeiträume 2023-2025.