Am 8. Juni 2022 wurde ein Änderungspaket veröffentlicht, welches u.a. eine Änderung des Gesetzes Nr. 16/1993 Slg. über die Kfz-Steuer beinhaltet.
Die Änderung des Kfz-Steuergesetzes gilt rückwirkend für den gesamten Veranlagungszeitraum 2022.
Durch die Änderung wird eine Vielzahl an Kraftfahrzeugen von der Besteuerung ausgenommen. Neuerdings unterliegen nur noch Lastkraftwagen mit einem zulässigen Höchstgewicht von über 3,5 Tonnen (Kategorien N2 und N3 und deren Unterkategorien) sowie Anhänger mit einem zulässigen Höchstgewicht von über 3,5 Tonnen (Kategorien O3 und O4) der tschechischen Kfz-Steuer.
Bisherige Steuerpflichtige mit Kraftfahrzeugen bis zu 3,5 Tonnen müssen für den Veranlagungszeitraum 2022 keine Kfz-Steuererklärung mehr abgeben. Hat ein Steuerpflichtiger im Jahr 2022 bereits Vorauszahlungen geleistet, können diese auf Antrag zurückerstattet werden.