Grundsteuer
Die Grundsteuererklärung für das Jahr 2023, die den tatsächlichen Stand zum 1. Januar 2023 widerspiegeln, müssen bis Dienstag, den 31. Januar 2023, an das Finanzamt eingereicht werden.
Ein Steuerpflichtiger, der im Laufe des Jahres 2022 eine Änderung des Umfangs oder der Art der Immobilie (Kauf, Verkauf, Erweiterung, Baugenehmigung usw.) erfährt, muss eine Steuererklärung einreichen, die entweder vollständig oder in Form einer Teilsteuererklärung eingereicht werden kann.
Auf der Website der Steuerverwaltung finden Sie eine ausführliche Anleitung, wie Sie die Steuererklärung über das Portal www.mojedane.cz ausfüllen können, vor allem weil es aus technischen Gründen nicht möglich ist, Teilgrundsteuererklärungen elektronisch einzureichen.
Kraftfahrzeugsteuer
Wie wir Sie bereits im letzten Jahr informiert haben, wurde das Straßensteuergesetz im Jahre 2022 geändert und damit sowohl der Verzicht auf Vorauszahlungen als auch eine deutliche Reduzierung der Zahl der straßensteuerpflichtigen Fahrzeuge (z. B. PKWs sind nicht mehr straßensteuerpflichtig). Wenn Sie jedoch von der Kfz-Steuer betroffen sind, müssen Sie auch bis Dienstag, den 31. Januar 2023, eine Steuererklärung rückwirkend für das Jahr 2022 an das Finanzamt einreichen. Zum gleichen Zeitpunkt muss die entstandene Steuerpflicht auch beglichen werden.
Weitere Informationen zur Einreichung Ihrer Steuererklärung finden Sie auf der Website des Finanzamtes, einschließlich eines Links zur elektronischen Einreichung.
Falls Sie Hilfe bei der Erstellung der beiden Erklärungen benötigen, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.