Am 21. Dezember 2022 erließ Oberstes Gericht des Vereinigten Königreichs (High Court) eine Entscheidung, in der er die vom Innenministerium (Home office) angewandten Regeln für EU-Bürger, die einen Antrag auf Aufenthalt im Land stellen, für unvereinbar mit dem sogenannten Brexit-Abkommen erklärte.
Nach den aktuellen, 2018 angenommenen Regeln können sich EU-Bürger, die bereits vor dem Brexit im Vereinigten Königreich ansässig waren, bis zum Ende der Übergangsfrist am 31.12.2020 im Vereinigten Königreich aufhalten. Die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts muss in einem zweistufigen Verfahren nachgewiesen werden, wobei diese Personen, wenn der Aufenthalt weniger als 5 Jahre gedauert hat, den Status „vorläufig niedergelassen“ (pre-settled status) erhalten. Dauert der Aufenthalt länger als 5 Jahre, haben sie Anspruch auf den Status eines „Niedergelassenen“ (settled status), der mit dem Recht auf Daueraufenthalt verbunden ist.
Die von den britischen Behörden angewandten Aufenthaltsbestimmungen sehen vor, dass vorläufig niedergelassene EU-Bürger alle bestehenden Rechte verlieren, wenn sie nicht innerhalb von fünf Jahren nach Erlangung dieses Status einen Antrag auf Daueraufenthalt gestellt haben. Da alle provisorischen Aufenthaltsgenehmigungen im August 2023 auslaufen, würde dies für viele Bürger der EU und auch der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft nicht nur den Verlust des Arbeitsplatzes, sondern auch den Verlust des Zugangs zur Gesundheitsversorgung oder sogar die Ausweisung bedeuten. 2,6 Millionen Menschen könnten ihre Aufenthaltsrechte dadurch verlieren.
Diese Regelung steht jedoch im Widerspruch zu den vereinbarten Bedingungen des Brexit-Abkommens, die besagen, dass EU-Bürger ihr Aufenthaltsrecht nur aus bestimmten Gründen verlieren können und dass das Versäumnis, einen Antrag auf Niederlassungsstatus zu stellen, nicht unter diese Gründe fällt.
Die Entscheidung des Gerichts ist jedoch nicht endgültig, da das Innenministerium bereits angekündigt hat, dass es gegen die Entscheidung Berufung einlegen wird.