Ein Einkommensteuerpflichtiger, der steuerfreie Einkünfte von mehr als 5 000 000 CZK erhalten hat, hat diese Tatsache der Steuerverwaltung anzuzeigen. Der Wert jeder dieser Einkünfte wird gesondert beurteilt.
Der Termin für die Vorlage der Bekanntmachung über steuerfreie Einkünfte deckt sich mit dem Termin für die Einreichung der Steuererklärung.
Natürliche Personen reichen die Bekanntmachung binnen 3 Monaten nach Ablauf des Veranlagungszeitraums ein, d.h. für das Jahr 2022 bis spätestens 3.4.2023. Für Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung elektronisch einreichen, gilt eine verlängerte Frist bis zum 2.5.2023, und für Steuerpflichtige, deren Steuererklärung ein Steuerberater einreicht, eine verlängerte Frist bis zum 3.7.2023.
In der Bekanntmachung führt der Steuerpflichtige die Höhe der Einkünfte an, beschreibt die Umstände ihres Erwerbs und gibt ihr Entstehungsdatum an.