Transport ausgewählter Produkte im zollrechtlich freien Verkehr zwischen EU-Mitgliedstaaten

10. 5. 2023
Transport ausgewählter Produkte im zollrechtlich freien Verkehr zwischen EU-Mitgliedstaaten

Die Zollverwaltung und Generalzolldirektion der Tschechischen Republik hat auf ihrer Website Informationen über Änderungen veröffentlicht, die den Transport ausgewählter Produkte im Rahmen des freien Verkehrs zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union betreffen.

Diese Änderungen stehen im Zusammenhang mit dem tschechischen Verbrauchsteuergesetz, das in diesem Jahr geändert und unter der Nummer 179/2022 in der Gesetzessammlung veröffentlicht wurde. Die Novelle betrifft Änderungen beim Empfang und Versand ausgewählter Produkte, die im Rahmen des zollrechtlich freien Warenverkehrs zwischen den EU-Mitgliedstaaten befördert werden. Ziel dieser Änderungen ist es, das Verfahren für die Beförderung ausgewählter Produkte wie Bier, Wein und deren Zwischenprodukte, Alkohol, Mineralöle und Tabakwaren zu vereinfachen und zu beschleunigen.

Alle Transporte, die im Rahmen des zollrechtlich freien Verkehrs zwischen EU-Mitgliedstaaten realisiert werden, müssen nun über das e-VDO-Modul des EMCS-Systems abgewickelt werden (nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter "Obecná část zákona a doprava").

Bisher musste der Beförderer die gedruckten Begleitdokumente physisch mit sich führen. Diese Verpflichtung ist nicht mehr erforderlich, da die Transporte nunmehr elektronisch über das oben genannte EMCS-System verfolgt werden können.

Wie kann sich ein Steuerpflichtiger in dem System registrieren lassen?

Wenn ein Steuerpflichtiger die ausgewählten Produkte weiterhin befördern möchte - unabhängig ob als  Versender oder Empfänger - hat eine entsprechende Registrierung beim zuständigen Zollamt zu erfolgen.

"Oznámení evidovaného příjemce/odesílatele ve volném daňovém oběhu z/do jiných členských států dle § 28b až 28d zákona č. 353/2003 Sb., o spotřebních daních".

Die tschechische Zollverwaltung erklärt: "Die Steuerverwaltung weist anschließend jeder Adresse des Versand- oder Empfangsortes der ausgewählten Produkte eine eindeutige Beförderungsnummer zu, die sogenannte SEED-ID. Mit dieser Registrierungsnummer kann der Steuerpflichtige als Leistungserbringer den Versand im elektronischen System registrieren oder im umgekehrten Fall als Leistungsempfänger bestätigen lassen.

Für eine eventuelle Kontrolle durch die Zollbehörden reicht die Vorlage der eindeutigen Kennung des Beförderungsdokuments (ARC-Code) aus, die von der Kontrollperson im elektronischen EMCS-System überprüft wird.“

 

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