Was wird unter der Ausgleichssteuer verstanden?
Der Begriff "Ausgleichssteuer" wurde vom Finanzministerium der Tschechischen Republik im Zusammenhang mit dem Konsolidierungspaket und der dazugehörigen Begründung verwendet, in denen näher auf diese Art von Steuer eingegangen wird (Punkt 1.2.6.). důvodová zpráva ke konsolidačnímu balíčku.
Bei der Ausgleichssteuer handelt es sich um die sog. globale Mindestkörperschaftssteuer beziehungsweise globale Mindeststeuer, deren Grundsätze in zwei Säulen zur gemeinsamen Lösung für die Herausforderungen der globalen Besteuerung festgelegt wurden, welche von 136 OECD- und G20-Staaten vereinbart wurde. Die wesentlichen Informationen zur zweiten Säule finden sich in den von der OECD auf ihrer Website veröffentlichten Materialien unter dem Titel "Statement on Two Pillar Solution to Address the Tax Challenges Arising from the Digitalisation of the Economy". Nach Jahren gründliche und intensiver Verhandlungen zur Anpassung der internationalen Steuerregeln an die Anforderungen des 21. Jahrhunderts hat das "Inclusive Framework on BEPS" der OECD und G20-Staaten am 8. Oktober eine Erklärung über die Zwei-Säulen-Lösung für die steuerlichen Herausforderungen der Digitalisierung der Wirtschaft verabschiedet. Das Zwei-Säulen-Modell soll gewährleisten, dass multinationale Unternehmen einer Mindestbesteuerung von 15% unterliegen. Daneben sollen Teile der Gewinne der größten und profitabelsten unter ihnen auf Länder weltweit umverteilt werden.
Diese Regeln wurden anschließend auf der Ebene der Europäischen Union durch die Richtlinie 2022/2523 des EU-Rates über die Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Konzerne in der Union verankert, welche am 14. Dezember 2022 verabschiedet wurde.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/CS/TXT/?uri=CELEX:32022L2523&qid=1685368167882
Wer ist von der Ausgleichssteuer betroffen?
Mit der Ausgleichssteuer soll ein Mindestmaß an effektiver Besteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Konzerne gewährleistet werden, die zumindest in zwei von vier vorangehenden Veranlagungszeiträumen einem Jahresumsatz von mindestens 750 Mio. EUR ausweisen.
Wie hoch ist die Ausgleichssteuer?
Die Höhe der effektiven Mindestbesteuerung wird gemäß der Richtlinie auf 15% festgesetzt. Das Finanzministerium der Tschechischen Republik plant die Umsetzung der Richtlinie durch Einführung eines separaten Gesetzes, dem sog. Gesetz über Ausgleichssteuern.
Aktuelle Informationen
Der Gesetzesentwurf über die Ausgleichssteuern nebst sämtlichen Begleitdokumenten, wie z.B. der Gesetzesbegründung, kann auf der Webseite https://www.komora.cz/legislation/79-23-navrh-zakona-o-dorovnavacich-danich-t5-6-2023/ abgerufen werden.
Weitere Informationen werden in den nächsten Ausgaben unserer Steueraktualitäten bereitgestellt.