Im Rahmen des von der tschechischen Regierung vorgestellten „Konsolidierungspakets“, das die Abgeordnetenkammer in der 1. Lesung passiert hat und dessen 2. Lesung für die erste Septemberhälfte geplant ist, soll es zu Änderungen bei den Versicherungsbeiträgen für Personen kommen, die ihre Tätigkeit auf Grundlage von Werkverträgen ausüben.
Die wichtigste Änderung an den Versicherungsbeiträgen für Werkverträge wird die Aufhebung des Fixbetrags von 10.000 CZK sein. In der neuen Regelung soll dieser Betrag vom Durchschnittslohn abgeleitet werden.
Außerdem ändert sich der Beitragsgrenzwert für alle Arbeitnehmerverhältnisse, die bei einem Arbeitgeber ausgeübt werden, auf 25% des Durchschnittslohns. Wenn ein Arbeitnehmer mehrere Werkverträge bei mehreren Arbeitgebern hat, steigt diese Grenze auf 40% des Durchschnittslohns. Zum Konsolidierungspaket gehört außerdem die Aufsummierung aller Einkünfte aus Werkverträgen von allen Arbeitgebern.
Arbeitgeber, die im jeweiligen Monat Mitarbeiter auf der Grundlage eines Werkvertrags anstellen, müssen die Sozialversicherung (ČSSZ) bis zum 20. Tag des Folgemonats per Formular darüber informieren. Außerdem müssen Arbeitgeber die Werkvertrag-Mitarbeiter im der Arbeitnehmer-Register der ČSSZ melden und dort führen.
Auch Arbeitnehmern entstehen durch das oben aufgeführte Konsolidierungspaket neue Pflichten. Bei mehreren, mit verschiedenen Arbeitgebern abgeschlossenen Werkverträgen müssen die Arbeitnehmer alle Arbeitgeber ordnungsgemäß darüber informieren. Andernfalls kann der Arbeitnehmer auf der Grundlage einer Entscheidung der ČSSZ selbst zum Versicherungszahler werden.
Nach der Anpassung des Konsolidierungspakets lässt sich eine Vereinfachung der Registrierung erwarten, an der das tschechische Arbeits- und Sozialministerium derzeit arbeitet.