Änderung der Grenzen für die Kategorisierung von Rechnungslegungseinheiten ab 1. Januar 2024

26. 3. 2024
Änderung der Grenzen für die Kategorisierung von Rechnungslegungseinheiten ab 1. Januar 2024

Im Dezember letzten Jahres ist eine Änderung der Richtlinie 2013/34/EU über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und die damit zusammenhängenden Berichte bestimmter Arten von Unternehmen in Kraft getreten, die die Schwellenwerte für die Einstufung von Unternehmen neu regelt.

Die geänderte Richtlinie erhöht die monetären Schwellenwerte (Vermögenswerte, Nettoumsatzerlöse) für die Einstufung von Unternehmen um etwa 25 % im Vergleich zur derzeitigen Situation. Der Grenzwert für die Anzahl der Beschäftigten bleibt unverändert.

Die neuen Grenzwerte der Richtlinie sind:

Kleinstunternehmen:

  • Bilanzsumme bis zu 450 000 EUR (11 065 050 CZK); derzeitige Grenze 9 000 000 CZK
  • Nettoumsatzerlöse bis zu 900 000 EUR (22 130 100 CZK); derzeitiger Grenzwert 18 000 000 CZK

Kleine Buchführungseinheit:

  • Bilanzsumme bis zu 5 000 000 EUR (122 945 000 CZK); derzeitiger Grenzwert 100 000 000 CZK
  • Nettoumsatzerlöse bis zu 10 000 000 EUR (245 890 000 CZK); derzeitiger Grenzwert 200 000 000 CZK

Die geänderte Richtlinie sieht die Möglichkeit vor, dass ein Mitgliedstaat diese Grenzen höher ansetzen kann. Sie dürfen jedoch 7 500 000 EUR (184 417 500 CZK) für die Bilanzsumme und 15 000 000 EUR (368 835 000 CZK) für den Nettoumsatzerlös nicht überschreiten.

Mittelgroßes Unternehmen:

  • Bilanzsumme bis zu 25 000 000 EUR (614 725 000 CZK); derzeitige Grenze 500 000 000 CZK
  • Nettoumsatzerlöse bis zu 50 000 000 EUR (1 229 450 000 CZK); derzeitiger Grenzwert 1 000 000 000 CZK

Kleine Gruppe:

  • Bilanzsumme bis zu 5 000 000 EUR (122 945 000 CZK); derzeitiger Grenzwert 100 000 000 CZK
  • Nettoumsatzerlöse bis zu 10 000 000 EUR (245 890 000 CZK); derzeitiger Grenzwert 200 000 000 CZK

Auch hier bietet die geänderte Richtlinie den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, diese Grenzen höher anzusetzen, jedoch nicht mehr als 7 500 000 EUR (184 417 500 CZK) für die Bilanzsumme und 15 000 000 EUR (368 835 000 CZK) für den Nettoumsatz.

Mittlere Gruppe:

  • Bilanzsumme bis zu 25 000 000 EUR (614 725 000 CZK); derzeitige Grenze 500 000 000 CZK
  • Nettoumsatzerlöse bis zu 50 000 000 EUR (1 229 450 000 CZK); derzeitiger Grenzwert 1 000 000 000 CZK

Für die Umrechnung wurde der Wechselkurs von 24,589 vom 22.12.2023 verwendet.

Der Hauptgrund für diese Änderung ist die Berücksichtigung der Inflation in der Eurozone, wo die Inflationsrate zwischen 2013 und 2023 24,3 % und europaweit 27,2 % betrug. 

Alle Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Änderung innerhalb von 12 Monaten nach ihrer Veröffentlichung umzusetzen. Die überarbeiteten Grenzwerte gelten für den bereits begonnenen Abrechnungszeitraum ab dem 1. Januar 2024

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