Die Finanzverwaltung veröffentlichte eine neue Methodik zur Auslegung des Einkommensteuergesetzes

31. 1. 2023
Die Finanzverwaltung veröffentlichte eine neue Methodik zur Auslegung des Einkommensteuergesetzes

Die Generaldirektion für Finanzen veröffentlichte Ende 2022 die Weisung GFŘ-D-59 zur einheitlichen Vorgehensweise bei der Anwendung verschiedener Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes Nr. 586/1992 Slg., i.d.g.F., welche die bisherige Weisung GFŘ-D-22 ersetzt.

Die Weisung GFŘ-D-59 ist zum 1.1.2023 in Kraft getreten und kann erstmals für den im Jahr 2023 begonnenen Veranlagungszeitraum genutzt werden.

Die Weisung GFŘ-D-59 ist im Finanzanzeiger des tschechischen Finanzministeriums Nr. 19/2022 veröffentlicht.

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