Am 19. Juni 2026 traten neue Vorschriften für alle Online-Händler in Kraft, die Verträge mit Verbrauchern über das Internet abschließen. Die neue Regierungsverordnung, mit der eine europäische Richtlinie umgesetzt wurde, brachte zusätzliche Pflichten für Unternehmer sowie einen einfacheren Weg für Verbraucher, von ihren Verträgen zurückzutreten.
Die wichtigste Neuerung war die Verpflichtung, in der Online-Benutzeroberfläche einen speziellen „Widerrufsbutton“ einzuführen. Nach dessen Betätigung muss der Verbraucher automatisch eine Bestätigung über den Eingang seiner Widerrufserklärung erhalten. Da Unternehmer verpflichtet sind, ihre Kunden über diese Möglichkeit zu informieren, stellte der Gesetzgeber zugleich einen verbindlichen rechtlichen Formulierungsvorschlag zur Aufnahme in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die vorvertraglichen Informationen zur Verfügung. Händler, für die diese Verpflichtung galt, mussten daher nicht nur ihre Websites, sondern auch sämtliche Kundeninformationen entsprechend anpassen.
Ziel der neuen Regelung war es insbesondere, Streitigkeiten aufgrund unzureichender oder fehlerhafter Verbraucherinformationen zu vermeiden. Daher wurde zusammen mit der Pflicht zur Einführung des Widerrufsbuttons auch ein konkreter Hinweistext vorgeschrieben, der in die Informationsunterlagen aufgenommen werden musste. Dieser Text legt genau fest, wo der Verbraucher den Widerrufsbutton findet und wie der Unternehmer den Eingang des Widerrufs – einschließlich Datum und Uhrzeit – zu bestätigen hat.
Konkret handelt es sich um folgenden Hinweis:
„Sie können den Vertrag auch online widerrufen unter [Internetadresse oder eine andere geeignete Beschreibung einfügen, wo der Widerrufsbutton oder eine vergleichbare Funktion zu finden ist]. Wenn Sie diese Möglichkeit nutzen, bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Widerrufserklärung unverzüglich in Textform (z. B. per E-Mail), einschließlich ihres Inhalts sowie des Datums und der Uhrzeit ihrer Absendung.“
Da die Verordnung bereits am 19. Juni 2026 in Kraft trat, blieb den Betreibern von Online-Shops und anderen Online-Plattformen nur wenig Zeit, ihre Websites, Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Informationsunterlagen an die neuen Anforderungen anzupassen. Unternehmen, die diese Änderungen nicht rechtzeitig umgesetzt haben, laufen Gefahr, ihre gesetzlichen Informationspflichten zu verletzen. Dies kann nicht nur zu Sanktionen durch die zuständigen Aufsichtsbehörden führen, sondern auch ihre Rechtsposition in möglichen Streitigkeiten mit Verbrauchern schwächen.



