Wie sollte der Arbeitgeber mit Schnee und Komplikationen auf dem Weg der Mitarbeitenden zur Arbeit umgehen?

21. 1. 2026

Die letzten Tage haben gezeigt, wie schnell das Wetter den normalen Betrieb von Unternehmen beeinflussen kann. Starker Schneefall, Frost oder sogar Eisregen sowie Verkehrsbeschränkungen haben zu Zugverspätungen, Ausfällen von Busverbindungen und Straßensperrungen geführt. Für Arbeitgeber bedeutet dies nicht nur eine organisatorische Herausforderung, sondern auch die Notwendigkeit, korrekt und im Einklang mit dem Arbeitsrecht zu reagieren.

Wie ist vorzugehen, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer Schneekatastrophe den Arbeitsort nicht erreichen kann? Welche Pflichten hat er und welche Möglichkeiten stehen dem Arbeitgeber zur Verfügung? Im folgenden Text finden Sie eine Übersicht über die Regeln, Empfehlungen und Tipps, wie diese Situation fair für beide Seiten und gleichzeitig rechtskonform gelöst werden kann.

Was gilt, wenn ein Arbeitnehmer nicht zur Arbeit kommen kann?

Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund von Schnee und Verkehrssituation nicht zur Arbeit kommt oder verspätet eintrifft, ist es wichtig, den Arbeitgeber so früh wie möglich zu informieren – idealerweise telefonisch oder per E-Mail mit einer Einschätzung, wann er eintreffen kann.

Die Situation wird individuell beurteilt:

  • Unvorhersehbare Umstände (z. B. plötzlicher Ausfall des öffentlichen Verkehrs, Verkehrsunfall): Die Abwesenheit kann entschuldigt sein.
  • Vorhersehbare Umstände (z. B. angekündigte Verkehrseinschränkungen): Es wird erwartet, dass der Arbeitnehmer eine alternative Route wählt, früher losfährt oder ein anderes Verkehrsmittel nutzt. Tut er dies nicht, obwohl es möglich gewesen wäre, kann die Verspätung als unentschuldigt gelten.

Anspruch auf Vergütung und Freizeit

Das Gesetz legt Regeln für die Beurteilung von Arbeitsverhinderungen aufgrund des Wetters fest:

  • Bei unerwarteten Verkehrsausfällen besteht kein automatischer Anspruch auf Lohnfortzahlung.
  • Ist die versäumte Arbeitszeit notwendig und kurzfristig, kann die Abwesenheit entschuldigt, aber unbezahlt sein.
  • Eine Ausnahme besteht, wenn der Arbeitnehmer aus praktischen Gründen überhaupt nicht arbeiten kann (z. B. Schließung des Betriebs) – in diesem Fall kann es sich um bezahlte Freizeit gemäß den geltenden Vorschriften handeln.

Nachweis der Arbeitsverhinderung

Der Arbeitgeber hat das Recht, einen Nachweis über die Verkehrssituation zu verlangen, wenn Zweifel an der Berechtigung der Abwesenheit bestehen, z. B. eine Zugverspätungsbestätigung, eine Bestätigung des Verkehrsunternehmens oder Informationen über Straßensperrungen oder Unfälle.

Schneekatastrophen und Verkehrsprobleme können die Anwesenheit der Mitarbeitenden beeinflussen, jedoch legt das Arbeitsrecht klare Regeln fest. Für Arbeitgeber ist es entscheidend, interne Verfahren für die Meldung und den Nachweis von Abwesenheiten festzulegen, mit dem Team zu kommunizieren und flexible Lösungen wie Homeoffice oder Gleitzeit zu nutzen. Transparente Regeln helfen, Stress zu minimieren und sicherzustellen, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer rechtskonform handeln.

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