Am Samstag, den 25. Dezember 2021 um 23:59 Uhr ist der von der Regierung verhängte Ausnahmezustand in der Tschechischen Republik ausgelaufen.
Ab dem 27. Dezember 2021 gelten neue Einreisebestimmungen für die Tschechische Republik. Alle Personen, die sich in den letzten 14 Tagen länger als 12 Stunden in Ländern mit niedrigem, mittlerem, hohem und sehr hohem Infektionsrisiko aufgehalten haben, müssen ein Einreiseformular ausfüllen und sich einem PCR-Test unterziehen. Bei der Ankunft zwischen dem 5. und 7. Tag nach der Einreise muss der PCR-Test wiederholt werden, wenn sich die Person noch in der Tschechischen Republik befindet. Sie sind verpflichtet, bis zum negativen Ergebnis des zweiten Tests stets eine Atemschutzmaske zu tragen. Personen mit einer nationalen Impfbescheinigung oder einer Bescheinigung über eine durchgemachte Krankheit müssen lediglich ein Einreiseformular ausfüllen und sich bei der Einreise einem PCR-Test unterziehen. Personen mit einer nationalen Bescheinigung über eine abgeschlossene Impfung oder eine Auffrischungsimpfung müssen nur ein Einreiseformular ausfüllen.
Mit einer Krisenmaßnahme vom 25. November 2021 hat die Regierung die Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie verschärft. Derzeit (ab 3. Januar 2022) sind die folgenden Sofortmaßnahmen in Kraft:
- Einschränkungen bei gesellschaftlichen, kulturellen und sportlichen Veranstaltungen;
- Beschränkungen für den Besuch von Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesenst.
- Beschränkungen des Einzelhandelsverkaufs von Waren und Dienstleistungen und der Erbringung von Dienstleistungen;
Ab dem 01.11.2021 hat das Gesundheitsministerium die Verpflichtung angeordnet, eine partikelfiltrierende Halbmaske zu tragen:
- in allen Innenbereichen von Gebäuden;
- im Verkehrsmittel;
- bei allen gesellschaftlichen, kulturellen, sportlichen und bildungsbezogenen Veranstaltungen.
Pandemiegesetz
Am 26. Februar 2021 unterzeichnete der Präsident der Republik das sog. Pandemiegesetz, Gesetz über außerordentliche Maßnahmen bei einer Epidemie.
Das Gesetz vereinheitlicht die gegenwärtige Regelung für die Einleitung der Maßnahmen, sowie die Ersatze dafür. Das Gesetz ist am 27.02.2021 in Kraft getreten, wodurch ein sogenannter pandemischer Bereitschaftszustand erklärt wurde.
Das Gesetz ermöglich es, Sondermaßnahmen gegen die Ausbreitung der COVID 19-Pandemie anzuordnen, auch nachdem der gegenwärtige Notstand beendet wird.
Im Rahmen des pandemischen Bereitschaftszustands können das Gesundheitsministerium, regionale Gesundheitsstellen und die Gesundheitsstelle der Hauptstadt Prag Sondermaßnahmen anordnen.
Die Nichteinhaltung der erlassenen Maßnahmen gilt laut dem Gesetz als Ordnungswidrigkeit, wofür eine Geldstrafe von bis zu 3.000.000 CZK und bei wiederholten Verstößen sogar 4.000.000 CZK verhängt werden kann.
Das Pandemiegesetzt wird bis zum 28. Februar 2022 gelten.
Das Gesundheitsministerium schlägt vor, das Pandemiegesetz bis Ende von August 2023 zu verlängern, also um weitere 18 Monate. Der Änderung zufolge können Notfallmaßnahmen im Vergleich zur derzeitigen Situation auch vom Verteidigungs- und Innenministerium erlassen werden. Das Gesundheitsministerium weist darauf hin, dass bei Nichtverabschiedung der Novelle einige der für die Bewältigung der Pandemie erforderlichen staatlichen Instrumente verloren gehen könnten.
Die verlängert die Wirksamkeit des Pandemiegesetzes vom Februar zum November 2022.