Dieser Satz ist eher eine Frage, die sich jedoch weitaus häufiger der Mandant des Wirtschaftsprüfers als der Wirtschaftsprüfer selbst stellt. Die Antwort auf diese Frage hängt mit der schizophrenen Stellung des Wirtschaftsprüferberufs an sich zusammen. Wir können einwenden, dass der Wirtschaftsprüfer eigentlich den Rechnungsabschluss seines Mandanten „kontrolliert" und ihm für sein Geld hier und da etwas „bemängelt".Diese Frage lässt sich allerdings einfacher beantworten, wenn wir uns den für Wirtschaftsprüfer (und nicht nur Wirtschaftsprüfer in der Tschechischen Republik) verbindlichen Verhaltenskodex der IFAC anschauen. Im Vorwort zu diesem Kodex findet sich der Satz: „Ein charakteristisches Merkmal des Berufsstands besteht in der Übernahme der Verantwortung, im öffentlichen Interesse zu handeln".
Fraglich ist natürlich auch, was jenes öffentliche Interesse eigentlich ist. Hierzu möchte ich die Aufmerksamkeit aller Leser auf den Fachartikel einer unserer führenden Buchhaltungsautoritäten, Prof. Dana Kovanicova, richten: Öffentliches Interesse aus Sicht des Berufsstands der Buchhalter und Wirtschaftsprüfer, der in der elektronischen Ausgabe der Tschechischen Finanz- und Buchführungszeitschrift unter www.vse.cz/CFUC/93 veröffentlicht wurde.
Wie immer unsere Meinung, was öffentliches Interesse ist oder nicht, auch sein mag, steht außer Frage, dass der Wirtschaftsprüfer für mindestens zwei Mandanten arbeitet. Erster Mandant ist die Person, mit der er den Prüfungsvertrag schließt und die die Eigentümer der Gesellschaft vertritt, deren Rechnungsabschluss geprüft und an die auch der Wirtschaftsprüferbericht adressiert wird.
Jener zweite Mandant ist die Öffentlichkeit, d.h. all jene, denen der geprüfte Rechnungsabschluss öffentlich zugänglich sein sollte.
Die Interessen dieser beiden „Mandanten" können sich natürlich teils widersprechen. Und außer Frage steht auch, in welche Richtung sich der Wirtschaftsprüferberuf weltweit entwickelt, d.h. zu einer immer stärkeren Bevorzugung des besagten öffentlichen Interesses. Dies wird auch aus dem bereits erwähnten Artikel deutlich. Die unzureichende Aufmerksamkeit, die dem öffentlichen Interesse gewidmet wird, gilt als eine der Ursachen der Finanzkrise im Jahr 2007. Die wachsende Bedeutung des öffentlichen Interesses schlägt sich in der Praxis in einer stärkeren öffentlichen Kontrolle über die Prüfung in Form von verschiedenen Aufsichtsorganen angefangen von den USA bis hin zu Europa nieder. Wir können allerdings nur mutmaßen, in welchem Maße diese Aufsicht über die Wirtschaftsprüfer wirksam ist und sein wird.
Ich persönlich wünsche mir, dass ein solcher Interessenkonflikt bei unseren Mandanten weitert gehend ausgeschlossen wird.
Radomír Stružinský