Die in Demission befindliche tschechische Regierung hat am Mittwoch, den 25. September 2013, den Entwurf zweier gesetzlicher Maßnahmen genehmigt, und zwar die gesetzliche Maßnahme zur Änderung von steuerlichen und weiteren Vorschriften im Zusammenhang mit der Reform des Privatrechts, und die gesetzliche Maßnahme zur Regulierung der Grunderwerbssteuer. Im Hinblick darauf, dass die gesetzlichen Maßnahmen inhaltlich auf die Gründe reagieren, aufgrund derer der Senat zuvor die Steuergesetze abgelehnt hatte, ist eine problemlose Genehmigung dieser gesetzlichen Maßnahmen durch den Senat zu erwarten.
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