Am 1. 7. 2014 ist die Verordnung des Justizministeriums zur Änderung der Bestimmungen über die Vergütung und Rückerstattung der Rechtsanwaltskosten für die Gewährung von Rechtsdienstleistungen (Rechtsanwaltstarif) in Kraft getreten. Die Änderung der Verordnung zielt darauf, die Kosten für die Rechtsvertretung bei den sogenannten trivialen Ansprüchen deutlich zu reduzieren. Dies reduziert die Rückerstattung der Rechtsanwaltskosten der erfolgreichen Partei, die von der anderen Partei zu zahlen sind, wenn der Wert der Geldleistung, über die entschieden wird, den Betrag von 50.000, - CZK nicht überschreitet.