Wenn Sie eine E-Mail-Werbung ausnutzen, ist es notwendig, immer auf die relativ strengen Bedingungen achtzugeben, die bei der Verbreitung von Geschäftsmittelungen gelten. Das Datenschutzamt in der Tschechischen Republik hat vor kurzem Rekord-Bußen für die Zusendung von unerwünschten Geschäftsmittelungen verhängt. Im ersten Fall betrug die Geldbuße 1,5 Millionen CZK (rund 55,000 EUR). Der Absender ist nicht der Beweislast nachgekommen, dass die Adressaten ihre Zustimmung erteilt haben, oder dass sie Kunden waren.Im anderen Fall, eine noch höhere Geldbuße in Höhe von 1,9 Million CZK (rund 70,000 EUR) verhängt wurde und zwar unter Berücksichtigung der Intensität der Spam-Versendung (einige Adressaten haben Dutzende von E-Mails erhalten, manchmal sogar mehrere Emails pro Tag). Das Amt hat damit klar gemacht, dass es sich mit der Belastungsintensität beschäftigt, und dass es auch sehr gründlich kontrolliert, ob sich das Verhalten der „Delinquenten" verbessert hat. Das Problem liegt schon in der weiten Auslegung davon, was unter „Geschäftsmitteilung" zu verstehen ist. Eine Geschäftsmitteilung kann zum Beispiel bloß ein Verweis auf den Besuch einer Internetseite oder ein Gruß zum Feiertag sein. Das Risiko einer Kontrolle erhöht sich dadurch, dass Beschwerden, die in Tschechischen Republik grundsätzlich anonym sind, als Anlass dienen können. Jeder Unternehmer sollte also immer aufpassen, dass seine Werbeaktivitäten gesetzmäßig ausgeübt werden und damit die möglichen Sanktionen vermeiden.