Kontrollmeldungen MwSt.

20. 5. 2015

Mit Wirksamkeit ab dem 1.1.2016 entsteht zur Mehrwertsteuer (im Weiteren nur MwSt.) Veranlagten die gesetzliche Pflicht, sog. Kontrollmeldungen abzugeben.Eine Kontrollmeldung ist eine spezielle Steuerbehauptung, die keine ordnungsgemäße Mehrwertsteuererklärung und auch nicht die Sammelmeldung ersetzt. Im Zusammenhang mit dem System der Übertragung der Steuerpflicht ersetzt jedoch die Kontrollmeldung den Auszug aus dem Verzeichnis zu MwSt.-Zwecken, der im Falle einer Geltendmachung des Systems der Übertragung der Steuerpflicht mit Leistungsort Tschechische Republik ausgefüllt wurde.

Die oben angeführten Kontrollmeldungen können nur elektronisch eingereicht werden, und zwar in vom Steuerverwalter veröffentlichtem Format und Struktur. Die Finanzverwaltung hat zu Informationszwecken ein Muster des Formulars für die Kontrollmeldung und die vorläufigen Informationen zum Ausfüllen vorbereitet, das Sie sich auf folgenden Internetseiten anschauen können: http://www.financnisprava.cz/cs/dane-a-pojistne/dane/dan-z-pridane-hodnoty/kontrolni-hlaseni-DPH/dokumenty-ke-stazeni

Benötigen Sie Hilfe?

Wir sind für Sie da und beraten Sie gerne anhand detaillierterer Informationen und Unterlagen. Kontaktieren Sie uns, um ein unverbindliches Beratungsgespräch zu vereinbaren.


Wir geben klare Antworten

In unserer Kommunikation mit Kunden verstecken wir uns nicht hinter langen Gesetzeszitaten, sondern geben eine klare und verständliche Antwort.

Wir denken mit dir

Wir lösen immer ein spezifisches Problem in Bezug auf die Gesamtbedürfnisse des Kunden und nehmen unsere Empfehlungen nicht aus dem Zusammenhang.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Wir liefern direkt an Ihre E-Mail

CAPTCHA
Anti - Robot Test
Ein Zweck zu testen, ob Sie ein menschlicher Benutzer sind und um automatisierten Spam vorzubeugen.
© Schaffer & Partner 2024 | Created by: drualas.cz
Move up