Gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage

9. 7. 2015

Die Europäische Kommission hat einen neuen Vorschlag zur Besteuerung der Erträge juristischer Personen vorgelegt, von dem sie sich stabilere Einnahmen, eine Verbesserung des Geschäftsumfelds im Binnenmarkt und die Eindämmung gängiger Steuervermeidungsregeln verspricht. Zu den wichtigsten Maßnahmen zählt die Wiedereinführung der gemeinsamen konsolidierten Bemessungsgrundlage, wobei es sich um eine komplexe Reform der Körperschaftsteuer handelt.

Weitere Schritte sind die Gewährleistung einer effektiveren Besteuerung in der Weise, dass die Unternehmen einen gerechten Anteil der Steuer in dem Land zahlen, in welchem sie Gewinne erwirtschaften, sowie eine Erhöhung der Transparenz. In Verbindung mit dem letztgenannten Schritt veröffentlichte die Kommission ein EU-weites Verzeichnis von Drittländern und Territorien, die von den Mitgliedsländern auf die Blacklist gesetzt worden sind.

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