Gute Nachricht für alle Besitzer elektronischer Briefkästen.Ab dem 1.1.2016 wird die maximal zulässige Größe des elektronischen Briefkastens von 10 MB auf das Doppelte, also 20 MB erhöht.
Diese Änderung wird künftig auch die Absendung von Formulareinreichungen bei der Mehrwertsteuer ermöglichen, die früher wegen ihrer Datengröße nicht über den elektronischen Briefkasten eingereicht werden konnten.