Die Kosten senken während des Prozesses entstehen, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu gründen, ist eines der Hauptziele des Gesetzes über die Gerichtsgebühren Änderung, die der vom Parlament gebilligt wurde und noch vom Senat diskutiert werden.
Die Änderung befasst sich mit Fällen einer neuen Gesellschaft durch so genannte Direkteinstieg in das Handelsregister von einem Notar durchgeführt gebildet wird. Die aktuelle Gesetzgebung verlangt eine Gebühr von CZK 2.700, auf die die Vergütung in Höhe des Notars auf nicht weniger als CZK 4.000 (je nach Grundkapital Betrag) hinzugefügt werden muss.
Die Änderung, dann hebt die Verpflichtung zur Zahlung der Gebühr, wenn das Dokument, die das Unternehmen herstellt (das heißt die Satzung oder Memorandum) nur die grundlegenden gesetzlichen Bestimmungen enthält.
Diese Änderung würde jedoch nicht anwendbar, wenn die Firmengründer entscheiden komplexere Vereinbarung Bestimmungen anzuwenden, oder wenn Dienste eines Notars nicht Gebrauch gemacht werden.
So positiv diese neue Regelung ist, immer die Firmengründer in ihren Köpfen tragen sollte, dass eine Investition eine komplexere Unternehmens Dokumentation kann für den zukünftigen Betrieb des Unternehmens als ausführlichere Dokumente eher von Vorteil sein, helfen, die Bedingungen innerhalb des Unternehmens zu steuern und dabei so, vermeiden unnötige Gerichtsverfahren.