Bitte beachten Sie, dass die Immobiliensteuer für das Jahr 2016 bald fällig wird. Sofern die Steuerschuld 5 000 CZK nicht überschreitet, ist die Immobiliensteuer bis zum 31. Mai 2016 zu entrichten.Zum gleichen Tag wird auch die erste Immobiliensteuerrate bei denjenigen Steuerzahlern fällig, deren Steuerschuld mehr als 5 000 CZK beträgt (ausgenommen Steuerzahler, die eine Landwirtschaft oder Fischzucht betreiben).
Die Steuerverwaltung versendet Postanweisungen mit Angaben zum fälligen Steuerbetrag an alle Steuerzahler – natürliche und juristische Personen, die keine Datenbox eingerichtet haben. Die Steuerzahler sollten eine entsprechende Postanweisung bis zum 25. Mai 2016 erhalten. Juristische Personen, die über eine Datenbox verfügen und denen die Steuerschuld nicht in einem Zahlungsbescheid mitgeteilt wurde, erhalten eine Mitteilung über die Höhe der Steuerschuld per Datenbox.