MwSt. für Telekommunikationsleistungen

30. 5. 2016

Ab Juli 2016 wird eine Erweiterung des Systems der Verlagerung der Steuerschuld (Reverse-Charge) auch auf Telekommunikationsleistungen geplant.Dieser Vorschlag reagiert auf festgestellte Steuerfluchten bei Erbringung elektronischer Kommunikationsdienstleistungen und wird ausgewählte, im Großhandel erbrachte Dienstleistungen betreffen. Einzelhandelkunden werden von dieser Maßnahme unberührt bleiben.

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