Ab Juli 2016 wird eine Erweiterung des Systems der Verlagerung der Steuerschuld (Reverse-Charge) auch auf Telekommunikationsleistungen geplant.Dieser Vorschlag reagiert auf festgestellte Steuerfluchten bei Erbringung elektronischer Kommunikationsdienstleistungen und wird ausgewählte, im Großhandel erbrachte Dienstleistungen betreffen. Einzelhandelkunden werden von dieser Maßnahme unberührt bleiben.