Verleumdung wird strafbar

21. 6. 2016

Am 24.5.2016 trat die Novelle der strafrechtlichen Verantwortung juristischer Personen in Kraft, die eine völlig neue Auffassung der bisherigen Konzeption mit sich bringt. Diese Novelle legt fest, dass Firmen wegen aller Straftaten verfolgt werden können, mit Ausnahme der, die ausdrücklich ausgeschlossen sind. Bisher galt das Gegenteil.

Neuerdings wird es möglich sein, Firmen auch wegen Verleumdung strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen, was in der Zeit, in der sich die Novelle im Verabschiedungsprozess befand, scharf als Zensur kritisiert wurde, z. B. vonseiten der Verlegerunion (Unie vydavatelů) und der Vereinigung für die Entwicklung des Internets (Sdružení pro internetový rozvoj), trotzdem wurde der Entwurf abgesegnet.

Entgegen der früheren Regelung kam es somit zu einer bedeutenden Erweiterung des Kreises von Straftaten, wegen der Firmen strafrechtlich verfolgt werden können. Andererseits bringt diese Novelle eine völlig neue Möglichkeit, sich unter bestimmten Bedingungen der strafrechtlichen Verantwortung zu entziehen, und zwar – wenn die Gesellschaft sämtliche Anstrengungen aufgewendet hat, die gerechterweise von ihr verlangt werden konnten, um ein rechtswidriges Handeln zu verlangen.

 

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