Ton- und Bildaufnahmen eines Kunden ohne dessen Zustimmung zu machen und solche Aufnahmen anschließend zu verwenden – das kann sehr problematisch sein. Das Oberste Verwaltungsgericht hat allerdings in seinem Urteil vom 29.7.2016 die Partei der Unternehmen eingenommen, und entschieden, dass die Unternehmer Verhandlungen mit ihren Kunden auch ohne ihre Zustimmung (aber mit ihrem Wissen) in jenen Situationen aufnehmen können, wenn sie Gründe zur Annahme haben, dass es im Laufe der Verhandlung zu einem Eingriff oder einem anderen Konflikt kommen könnte.
Das Oberste Verwaltungsgericht begründet dessen Schlussfolgerung dadurch, dass das Vorhandensein der Aufnahmegeräte psychologische Wirkung auf die Kunden haben kann und dazu führen kann, dass diese Personen mehr auf ihr Verhalten achten. Zugleich darf der Unternehmer solche Videoaufzeichnung auch als Beweis vor Gericht verwenden.
Das Gericht hat somit die Revision der Gesellschaft ČEZ Distribuční služby stattgegeben, deren Mitarbeiter 2008 in Olomouc ihre Verhandlung mit einem Schwarzabnehmer von Strom auf Kamera aufgenommen haben. Er habe sich mit der Aufzeichnung zunächst einverstanden erklärt, seine Zustimmung aber später widerrufen. Die Wettbewerbsbehörde hat der Gesellschaft folglich Geldstrafe in Höhe von CZK 15 000 auferlegt. Das Stadtgericht Prag hat die Geldstrafe mit der Schlussfolgerung bestätigt, dass es dabei um Eingriff in die Privatsphäre ging.
Vollständige Fassung des gegenständlichen Urteils des Obersten Verwaltungsgerichts finden Sie hier.