Steuern zu Jahresbeginn

18. 1. 2017

Das neue Jahr ist stets mit der Pflicht verbunden, die Steuern aus dem vergangenen Jahr abzurechnen und die neue Rechnungsperiode vorzubereiten. Was erwartet uns in diesem Bereich in den kommenden Monaten?

Neben den laufenden Zahlungen und Abgaben müssen in der letzten MwSt.-Erklärung für das Jahr 2016 die Steuerpflichtigen, die auch steuerfreie Einnahmen beziehen, den MwSt.-Jahreskoeffizient auseinandersetzen.

Bis zum 31.1. ist die Straßensteuererklärung für das abgelaufene Jahr und zum gleichen Datum auch die Immobiliensteuererklärung bei Erwerb einer Immobilie oder ihrer Änderung einzureichen.

Die Abrechnung der Einkommensteuer für das Jahr 2016 wird zum 1.3.2017 eingereicht (elektronisch bis zum 20.3.2017) und die Abrechnung der Quellensteuer bis zum 1.4.2017. Dieses Datum ist auch für alle Einkommensteuerpflichtigen wichtig, die von keinem Steuerberater vertreten werden oder nicht der gesetzlichen Prüfungspflicht unterliegen. Der 1.4.2017 ist für sie der letzte Tag, an dem die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2016 eingereicht werden kann. Der gesetzlichen Prüfungspflicht unterliegende Gesellschaften und Subjekte mit der Vollmacht eines Steuerberaters können mit der Steuererklärung noch 3 Monate bis zum 1.7.2016 warten.

Unternehmerisch tätige natürliche Personen haben bis zum 1.5.2017 die Übersicht der Einkommen und Ausgaben bei der Krankenkasse und Sozialversicherungsanstalt einzureichen. Ab diesem Tag ändern sich auch ihre monatlichen Abschlagszahlungen, in denen sich bereits die Erhöhung des Mindestlohns auf 11.000,- CZK widerspiegelt. An den Mindestlohn ist neben dem Versicherungsbeitrag z. B. auch das Limit für die Auszahlung des Steuerbonus pro Kind gebunden, wo Voraussetzung ein Jahreseinkommen mindestens in Höhe des Sechsfachen des Mindestlohns ist (im Jahr 2016 59 400 CZK und im Jahr 2017 66 000 CZK).

Das Jahr 2017 bringt ebenfalls verschiedene Steuerneuheiten mit sich. Einzelne sind bereits sicher, andere in den letzten Phasen des Genehmigungsprozesses und über weiteren schweben noch Fragezeichen. Über sie werden wir Sie rechtzeitig informieren.

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