Das Steuerjahr 2016 liegt hinter uns, und mit 2017 ist wieder eine Reihe legislativer Änderungen verbunden, die Sie beachten sollten. Dies betrifft unter anderem den Bereich der Reisekosten. Wenn Sie im Rahmen Ihrer Anstellung auf Dienstreisen geschickt werden, gilt jetzt für Sie die Verordnung 440/2016 Sb., die ebenfalls zum 1. Januar 2017 in Kraft trat und Änderungen für Verpflegungsgeld und Reisekosten auf dem Gebiet Tschechiens betrifft. Den genauen Wortlaut dieser Verordnung und die neuen Sätze finden Sie hier. Der Vollständigkeit halber ergänzen wir hier noch einen Link auf die Website des tschechischen Finanzministeriums, unter dem Sie die aktuellen Sätze für 2017 bei Dienstreisen ins Ausland finden (Verordnung 366/2016 Sb.).