Zurzeit wird im tschechischen Abgeordnetenhaus die Novellierung des Gesetzes über den Aufenthalt von Ausländern diskutiert, mit welcher einige Neuigkeiten in die tschechische Rechtsordnung eingeführt werden. In Anbetracht der Tatsache, dass es sich bei der Gesetzesvorlage vorwiegend um Umsetzung der einschlägigen EU-Richtlinie handelt, wird die Novellierung wohl verabschiedet werden.
Eine der einzuführenden Neuigkeiten im Ausländerrecht ist ein Visum für den längerfristigen Aufenthalt für die Zwecke der Saisonbeschäftigung. Unter Saisonbeschäftigung werden jene Tätigkeiten zusammengefasst, deren Verrichtung saisonabhängig ist, mit welchen die jahreszeitlich bedingten Unterschiede in Nachfrage nach Arbeitnehmern verbunden sind. In der Regel wird es sich hierbei um Arbeit in der Landwirtschaft oder in zusammenhängenden Wirtschaftszweigen handeln.
Ein weiteres neues und interessantes Institut im Ausländerrecht sollte die sog. Karte des unternehmensintern transferierten Arbeitnehmers sein. Hierbei geht es um eine Art langfristigen Aufenthaltstitels für Schlüsselkräfte, Spezialisten oder Trainees auf Grund der innerbetrieblichen Entsendung. Dieses Institut wird im Zusammenhang mit der befristeten Entsendung von Mitarbeitern von Gesellschaften mit Sitz in einem Drittstaat in eine Zweigniederlassung auf dem Gebiet der EU oder in ihre Konzerngesellschaft eingeführt. Das neulich einzuführende Institut der Karte des unternehmensintern transferierten Arbeitnehmers kann somit eine deutliche Vereinfachung für leitende Angestellte darstellen, die konzernintern in die Tschechische Republik entsandt werden.
Ein Bestandteil der Novellierung ist auch die neuen Institute des Visums für den längerfristigen Aufenthalt und des langfristigen Aufenthaltstitels zu Investitionszwecken (Schaffung neuer Arbeitsplätze in der Tschechischen Republik). Dieses Institut beruht allerdings nicht auf der EU-Richtlinie, und daher kann die Regelung noch Änderungen erfahren.