Verbrauchergewinnspiele im Jahr 2017

27. 4. 2017

Die neue gesetzliche Regelung des Glückspielgesetzes macht es ab 2017 möglich, dass früher untersagte Verbrauchergewinnspiele bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen jetzt veranstaltet werden können. Das neue Glückspielgesetz enthält aber keine direkte Regelung der Verbrauchergewinnspiele.

Verbrauchergewinnspiele sind durch das Verbraucherschutzgesetz geregelt. Unter Verbrauchergewinnspielen ist nach diesem Gesetz zu verstehen „ein Gewinnspiel, eine Umfrage oder andere Preisausschreiben für Verbraucher im direkten Zusammenhang mit der Propagierung, dem Angebot oder Verkauf eines Erzeugnisses oder Dienstleistung des Verkäufers, bei dem sich der Verkäufer oder die von ihm beauftragte Person verpflichtet, den nach dem Zufallsprinzip bestimmten Teilnehmern Geld- oder Sachpreise auszugeben, und bei denen Teilnahmebedingung der Kauf eines bestimmten Erzeugnisses oder Dienstleistung und der Nachweis dieses Kaufs beim Verkäufer oder der Abschluss einer Vertragsbeziehung mit dem Verkäufer des Erzeugnisses oder der Dienstleistung oder die Teilnahme des Verbrauchers an einer Marketingveranstaltung des Verkäufers ist, auch indirekt durch eine andere Person“. Die Veranstaltung eines Verbrauchergewinnspiels gilt als Geschäftspraktik gegenüber dem Verbraucher und darf keine unlautere, irreführende oder aggressive Geschäftspraktik sein. Die Beurteilung dieser Praktiken erfolgt durch die Tschechische Handelsinspektion unter Androhung nicht geringer Bußgelder.

Unlautere und somit untersagte Geschäftspraktik ist eine solche Praktik, die im Widerspruch zu den Forderungen nach fachlicher Sorgfalt und auf erhebliche Weise das wirtschaftliche Verhalten des Verbrauchers beeinflusst oder zu beeinflussen in der Lage ist. Untersagt sind auch aggressive Praktiken – allgemein jene, die die freie Wahl oder das Verhalten des Verbrauchers in Bezug auf ein Erzeugnis oder Dienstleistung erheblich verschlechtern oder erheblich verschlechtern können, und zwar durch Belästigung oder ungebührende Beeinflussung, wodurch sie bewirken oder bewirken können, dass der Verbraucher eine Kaufentscheidung trifft, die er ansonsten nicht getroffen hätte. Das Verbraucherschutzgesetz betont daher insbesondere, dass es bei Verbrauchergewinnspielen zu keiner unerwünschten Beeinflussung der Verbraucher kommen darf, ein bestimmtes Erzeugnis oder eine Dienstleistung zu kaufen. Die Beurteilung, ob verschiedene Verbrauchergewinnspiele und deren Regeln das Verbraucherschutzgesetz verletzen, ist stets Sache der individuellen Beurteilung.

Verbrauchergewinnspiele dürfen zugleich nicht die Merkmale eines Glücks- oder Wettspiels erfüllen, wie sie das Glücksspielgesetz definiert – Glücksspiele können nämlich nur Subjekte betreiben, denen vom Finanzministerium eine entsprechende Genehmigung erteilt wurde. Verbrauchergewinnspiele hingegen unterliegen keiner Genehmigung.

Unter der Voraussetzung, dass das Verbrauchergewinnspiel nicht die Definition eines Glücksspiels erfüllt und nicht als unlautere, irreführende oder aggressive Geschäftspraktik befunden wird, kann es ohne gesetzliche Beschränkungen betrieben werden. Das neue Glücksspielgesetz geht einher mit dem Gesetz über die Glücksspielsteuer.

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