Die Finanzverwaltung aktualisierte die Methodik für die elektronische Erlöserfassung (im Weiteren nur EET) für gemeinnützige Steuerpflichtige (im Weiteren auch Non-Profit-Organisationen bzw. Subjekte). Die wichtigste Veränderung ist die Anhebung der Obergrenze für die Geltendmachung einer Ausnahme von der obligatorischen Erlöserfassung für eine unternehmerische Nebentätigkeit dieser Subjekte.
Non-Profit-Organisationen wie beispielsweise Dorfvereine, gemeinnützige Gesellschaften oder Stiftungen erfassen nur Einnahmen aus einer unternehmerischen Nebentätigkeit, die sie entwickeln, um ihre nicht unternehmerisch angelegte Haupttätigkeit unterstützen, und zwar nur dann, wenn ihre Erlöse 300.000 CZK pro Jahr oder 5 % der Gesamteinnahmen nicht übersteigen.
Die Finanzverwaltung bemerkt: als geringfügige unternehmerische Tätigkeit gilt eine solche, die nicht von Bedeutung ist und auch nicht das Potenzial hat, unternehmerischen Subjekten zu konkurrieren. Unter die Obergrenze fallen ausschließlich Erlöse aus unternehmerischer Tätigkeit, die in bar, per Geldkarte, Scheck, Wechsel oder auf ähnliche andere Arten begleichen werden. Erlöse per Überweisung von Konto zu Konto fallen nicht unter die Obergrenze.
Non-Profit-Subjekte erfassen keine Einnahmen aus ihrer nichtunternehmerischen Haupttätigkeit, d. h. zum Beispiel Mitgliedsbeiträge, Spenden, Subventionen oder Erträge aus öffentlichen Sammlungen. Richtet ein gemeinnütziges Subjekt eine Veranstaltung aus, z. B. einen Jubiläumsball, Festessen, Feiern zu staatlichen Feiertagen, Gründungsjubiläen von Gemeinden, die Einnahmen erbringen (Eintrittsgelder, Verkauf von Waren und Dienstleistungen) und hängt diese Veranstaltung mit der Bestimmung des gemeinnützigen Subjekts zusammen und wird diese nicht systematisch durchgeführt, gilt auch ein eventueller Gewinn aus der entsprechenden Veranstaltung nicht als Erlös und unterliegt somit nicht der obligatorischen Erfassung.
Nach Worten der Staatsministerin für Finanzen Alena Schillerová betrifft somit die EET gemeinnützige Organisationen zumeist gar nicht.