Die Novelle des Einkommensteuergesetzes bringt eine weitere Erhöhung der Steuererleichterung für unterhaltsberechtigte Kinder mit sich. Die Steuervergünstigung wird für das zweite, dritte und jedes weitere Kind erhöht. Beim ersten Kind kann der Steuerpflichtige von seiner jährlichen Steuerschuld (genauso wie für das Jahr 2016) einen Betrag von 13.404 CZK, beim zweiten Nachkommen 19.404 CZK und bei jedem weiteren Kind 24.204 CZK abziehen.
Die oben genannten Erhöhungen werden bereits im Laufe des Jahres 2017 gelten. Für die ersten Monate des Jahres 2017, d.h. vor dem Datum des Inkrafttretens der Gesetzesnovelle, können die Beträge in einer Steuererklärung für das Jahr 2017, ggf. innerhalb eines Lohnsteuerausgleichs, um dessen Berechnung Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber bis zum 15.2.2018 ersuchen können, beansprucht werden.