Das Abgeordnetenhaus verabschiedete Anfang Juni einen Gesetzentwurf über Schadenersatz im Bereich des wirtschaftlichen Wettbewerbs. Damit erhalten Personen, die geschädigt wurden, wirksamere Instrumente zum Schutz ihrer Rechte. Für Firmen vereinfacht sich beispielsweise die Möglichkeit, einen Verlust oder entgangenen Gewin aus unangemessen überhöhten Preisen von Lieferanten zurückzuerhalten, die nach einer verbotenen Kartellabsprache verfahren.
Nach dem neuen Gesetz muss der Beklagte (der an einer verbotenen Absprache beteiligt war) nachweisen, dass kein Schaden verursacht worden ist. Die Beweisposition für den Geschädigten erleichtert außerdem die neu implementierte Pflicht der Kartellbehörde, auf gerichtliche Anordnung die in ihrer Akte enthaltenen Beweise vorzulegen. Darüber hinaus verlängert das Gesetz die Verjährungsfrist zur Geltendmachung eines Schadens – entgegen der bisherigen dreijährigen Verjährungsfrist kann das Recht auf Schadenersatz nunmehr innerhalb einer fünfjährigen Verjährungsfrist ab dem Zeitpunkt geltend gemacht werden, da der Geschädigte von dem Schaden, der Wettbewerbsbeschränkung und der zum Schadenersatz verpflichteten Person Kenntnis erhielt oder erhalten sollte und konnte. Die Frist läuft aber frühestens ab dem Zeitpunkt der Beendigung des wettbewerbswidrigen Handelns und ist nicht durch eine 10-Jahres-Grenze beschränkt, wie es im Bürgerlichen Gesetzbuch der Fall ist. Alle diese Institute steigern merklich die Hoffnung von Geschädigten auf erfolgreiche Einforderung von Schadenersatz.
Das Gesetz muss jetzt noch im Senat erörtert werden und wandert dann zum Präsidenten der Republik. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass es ohne größere Änderungen verabschiedet wird, weil es die in der EU-Richtlinie enthaltenen Regelungen in der tschechischen Rechtsordnung umsetzt.