Die Nichteinhaltung bestimmter Pflichten, die das neue Bürgerliche Gesetzbuch sowie das Gesetz über Handelskorporationen den Unternehmern vorschreibt, kann teuer kommen.
Haben Sie gewusst, dass eine Geldbuße von bis zu 100.000,- CZK auferlegt werden kann, wenn auf den Geschäftsschriftstücken die Angaben über die Firma, die ID-Nr. sowie die Eintragung in das Handelsregister (inkl. Angaben zur Abteilung und Einlage) oder ein anderes Register fehlen? Als Geschäftsschriftstücke gelten dabei alle Urkunden, die ein Unternehmer bei seiner Geschäftstätigkeit verwendet (z. B. Geschäftsbriefe, Bestellungen, Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Verträge etc.). Die gleiche Geldbuße kann verhängt werden, wenn Ihre Firma die Angaben im Handels- oder einem anderen Register nicht aktualisiert oder ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument nicht in die Urkundensammlung hinterlegt.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Unternehmen (nicht nur) diesen gesetzlichen Auflagen gerecht wird, können Sie sich gerne an uns wenden.