In den vorausgehenden Tagen wurde durch den Senat der ČR Novelle des Gewerbegesetzes verabschiedet, die einige Neuerungen für den Zweck der Verbesserung des Geschäftsumfelds in der Tschechischen Republik mit sich bringt.
Juristische Personen sind zurzeit verpflichtet, bei Anmeldung ihres Gewerbes unter anderem sämtliche Angaben über Mitglieder ihrer geschäftsführenden Organe zu melden, die dann in das Gewerberegister eingetragen werden. Besonders bei Handelsgesellschaften handelt es sich um duplizierte Pflicht, da diese Angaben ebenfalls im Handelsregister eingetragen und veröffentlicht werden. Gerade auf diese Tatsache reagiert die verabschiedete Novelle, und in Zukunft entfällt diese Pflicht für im Handelsregister eingetragene Unternehmer.
Eine weitere Neuheit stellt die Möglichkeit dar zusammen mit der Anmeldung des Gewerbes oder mit dem Antrag um Konzession die Registrierung des Unternehmers nicht nur zur Einnahmesteuer, sondern auch zur Kfz-Steuer durchzuführen. Gleichfalls wird es möglich sein, beim Gewerbeamt auch die Anmeldung zur Änderung von Registrierangaben zu diesen Steuern vorzunehmen.