Am 19. September 2017 ist in der Gesetzessammlung die Novelle des Gesetzes über internationale Zusammenarbeit erschienen, welche in der Tschechischen Republik die Pflicht des Country by Country Reporting einführt. Bereits bis 31. Oktober 2017 sollen im Einklang mit dieser Novelle tschechische Entitäten, die unter länderübergreifende Unternehmensgruppen mit konsolidiertem Umsatz von über 750 Millionen Euro fallen, die sog. „Ankündigung“ einreichen. Eine tschechische Entität ist unter der Voraussetzung verpflichtet die „Ankündigung“ einzureichen, wenn sie Mutterentität oder vertretende Mitgliedsentität eines Konzerns ist. In der vergangenen Woche wurden von der Generalfinanzdirektion die lange erwarteten Formulare veröffentlicht, mittels welcher diese Pflicht erfüllt wird. Die „Ankündigung“ wird beim spezialisierten Finanzamt eingereicht, dabei ist die Einreichung nur mittels eines elektronischen, in der Applikation EPO veröffentlichten Formulars möglich.