Das Europäische Parlament hat den Entwurf der europäischen Verordnung ePrivacy genehmigt. Es geht um eine Rechtsvorschrift, die direkt die Rechte und Pflichten der EU-Bürger definiert. Ihr Ziel ist es die Datenschutz-Grundverordnung (GDPR) auf dem Feld der Informationstechnologien sowie der Telekommunikation zu ergänzen. Die Verordnung ePrivacy soll besser unsere Metadaten schützen (Angaben über unsere Lage, Typ oder Länge von Kommunikation usw.), bessere Identifizierbarkeit und Transparenz von Marketinggesprächen z. B. durch Identifikation mit für Marketing-Kommunikation bestimmten Vorzahlen, oder übersichtlichere Regeln zur Regelung sog. Cookies-Dateien einführen.
Die Genehmigung durch das Europäische Parlament ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Wirksamkeit dieser Verordnung, nun steht ihm nach Vorbild der GDPR der sogenannte Trialog bevor, in dem Europäisches Parlament, Komission und Rat, die sich aus Vertretern der Regierungen der Mitgliedsstaaten zusammensetzt, gemeinsam verhandeln werden. Nach Plan soll sie dann ab Mai 2018 gemeinsam mit der GDPR gelten, es ist jedoch nicht klar, ob es gelingen wird, diese kurze Frist einzuhalten. Nichtdestotrotz schließen wir uns der Empfehlung des Amtes für Schutz persönlicher Daten an, laut welcher die Verwalter und Verarbeiter persönlicher Daten bei der Vorbereitung auf GDPR auch die in ePrivacy enthaltenen Regeln in Erwägung nehmen sollten, da die beispielsweise für diejenigen Unternehmer relevant sein wird, welche E-Mail- oder telefonische Marketingmitteilungen nutzen. Bei Verstoß gegen die geplante Verordnung soll dabei eine Strafe in Höhe bis zu 20 Millionen Euro drohen (beziehungsweise bis 4% des Umsatzes einer Gesellschaft, wenn der Betrag höher ist).