Novelle der OECD-Verrechnungspreisrichtlinie und aktualisierte Übersichten nach den einzelnen Staaten 2017

7. 12. 2017

Die Novelle der OECD-Verrechnungspreisrichtlinie bringt nicht nur Änderungen mit sich, sondern auch komplexe Regeln und Empfehlungen für die richtige Bestimmung der Preise zwischen wirtschaftlich oder personell verbundenen Personen. Die Richtlinie kann bei der Aufstellung der Dokumentation über die Verrechnungspreise behilflich sein, die in den letzten Jahren vom Finanzamt sehr häufig kontrolliert wurden.

Unlängst (am 10.7.2017) hat die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (im Folgenden nur „OECD“) die novellierte Version der OECD-Verrechnungspreisleitlinien für multinationale Unternehmen und Steuerverwaltungen für das Jahr 2017 veröffentlicht (im Folgenden nur „Richtlinie“). Die neue Ausgabe der Richtlinie ersetzt deren letzte Ausgabe aus dem Jahr 2010 und enthält alle Änderungen und Regeln, die im Bereich der Verrechnungspreise im Zeitraum von 2010 bis heute verabschiedet wurden. Die novellierte Verrechnungspreisleitlinie und mit ihr verbundene Informationen finden Sie hier.

Die wichtigsten Änderungen der neuen Verrechnungspreisleitlinie für das Jahr 2017 betreffen die folgenden Bereiche:

•              Immaterielle Vermögenswerte (neu definierte Kategorien, Funktionen, Risiken und sog. DEMPE-Analyse => Funktionsanalyse der Entwicklung, Verbesserung, Wartung, des Schutzes und der Verwertung immaterieller Vermögenswerte);

•              Konzerninterne Dienstleistungen mit geringer Wertschöpfung;

•              Dokumentation der Verrechnungspreise (Dreistufensystem, d.h. Master File, Local File, Berichtswesen nach den einzelnen Ländern, bekannt als CbCR);

•              Applikation des Fremdvergleichsgrundsatzes und Weisungen als Anleitung für seine richtige Anwendung;

•              Vergleichsbarkeitsfaktoren im Bereich der Verrechnungspreise, die lokale Einsparungen, Arbeitskollektive und Synergien multinationaler Konzerne einschließen;

•              Kostenbeteiligungsverträge und deren erwarteten Vorteile.

Die OECD-Verrechnungspreisrichtlinie gibt klare Anweisungen und Empfehlungen zur Anwendung der Prinzipien zur Bestimmung „des normalen Marktpreises“, d.h. des Preises, der zwischen unabhängigen Personen vereinbart worden wäre. Die Richtlinie beinhaltet das international einheitliche Vorgehen der Steuerverwaltungen bei der Bewertung von grenzüberschreitenden Transaktionen zwischen wirtschaftlich oder personell verbundenen Personen für Einkommensteuerzwecke. In der heutigen Wirtschaft nehmen multinationale Konzerne einen immer stärkeren Platz ein, und Ziel der einzelnen Staaten ist es, dass die steuerpflichtigen Gewinne nicht künstlich aus der Jurisdiktion des jeweiligen Staates herausgeführt werden.

Die OECD hat am 6.11.2017 ebenfalls aktualisierte Übersichten nach den einzelnen Staaten veröffentlicht, die auf die aktuelle Legislative zu den Verrechnungspreisen in der entsprechenden Jurisdiktion verweisen. Die Übersichten nach den einzelnen Staaten finden Sie hier.

Aus Sicht der tschechischen Legislative ist die OECD-Richtlinie zwar nicht rechtsverbindlich, ihre Anwendung zur Bewertung der Verrechnungspreise wird allerdings in gleich mehreren Auslegungsleitlinien des Finanzministeriums der Tschechischen Republik, deren Übersicht Sie hier finden, empfohlen.

Die Einhaltung des Fremdvergleichsgrundsatzes unterliegt der Kontrolle der Finanzbehörden im Rahmen der Steuerkontrolle. Zu den häufigsten Transaktionen, auf die sich die Finanzbehörden bei der Steuerkontrolle der Verrechnungspreise konzentrieren, zählen:

Transaktionen mit materiellen Vermögenswerten

•              Verkauf von Erzeugnissen, Halbfabrikaten oder Ware zwischen verbundenen Personen

•              Materialsicherstellung in der Unternehmensgruppe, Verkauf von Rohstoffen

•              Verkauf langfristigen Anlagevermögens

Transaktionen mit immateriellen Vermögenswerten

•              Kostenteilung für das in der Unternehmensgruppe verwendete Logo

•              Kostenteilung für Forschung und Entwicklung in der Unternehmensgruppe

•              Bewertung von Lizenzen und Lizenzgebühren

Dienstleistungserbringung

•              Erbringung konzerninterner unterstützender Dienstleistungen (Buchhaltung, Steuerdienstleistungen, Arbeit mit der Öffentlichkeit, Personaldienstleistungen, usw.)

•              Kostenteilung für Servicezentren im Konzern

•              Erbringung von Managerdienstleistungen

Konzernfinanzierung

•              Vergabe von Darlehen und Krediten

•              nachrangige Schuld

•              Schuldverschreibungen

•              andere Finanzierungsformen

Die Häufigkeit der Kontrollen der richtigen Einstellung der Verrechnungspreise hat sich in den letzten Jahren deutlich erhöht. Sollte der Steuerpflichtige die Einstellung der Preise zwischen verbundenen Personen nicht in zufriedenstellender Weise nachweisen können, setzt er sich dem Risiko einer grundsätzlichen Steuernachbemessung durch die Finanzbehörde aus. Es ist daher anstrebenswert, dass jede Gesellschaft, die Bestandteil einer Unternehmensgruppe ist, die Verrechnungspreise ordentlich eingestellt und dokumentiert hat.

Benötigen Sie Hilfe?

Wir sind für Sie da und beraten Sie gerne anhand detaillierterer Informationen und Unterlagen. Kontaktieren Sie uns, um ein unverbindliches Beratungsgespräch zu vereinbaren.


Wir geben klare Antworten

In unserer Kommunikation mit Kunden verstecken wir uns nicht hinter langen Gesetzeszitaten, sondern geben eine klare und verständliche Antwort.

Wir denken mit dir

Wir lösen immer ein spezifisches Problem in Bezug auf die Gesamtbedürfnisse des Kunden und nehmen unsere Empfehlungen nicht aus dem Zusammenhang.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Wir liefern direkt an Ihre E-Mail

CAPTCHA
Anti - Robot Test
Ein Zweck zu testen, ob Sie ein menschlicher Benutzer sind und um automatisierten Spam vorzubeugen.
© Schaffer & Partner 2024 | Created by: drualas.cz
Move up