Am 1. Oktober 2019 ist durch den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg eine bahnbrechende Entscheidung zur gesetzlichen Nutzung von Cookies ergangen.
Das Gericht hat geurteilt, wie der Nutzer die Einwilligung in die Nutzung von Cookies zu erklären hat. Dem Gericht zufolge hat der Nutzer die Einwilligung in die Nutzung von Cookies aktiv zu erklären.
Dieser Forderung wird nicht gerecht, wenn das Kästchen mit der Einwilligung des Nutzers bereits vorher angekreuzt ist. Der Nutzer muss das entsprechende Kästchen aktiv ankreuzen, wenn er mit der Nutzung von Cookie-Dateien einverstanden ist.
Dabei ist irrelevant, ob im Rahmen der Cookies Daten persönlicher Natur verarbeitet werden oder nicht. Die klare Einwilligung muss immer erteilt werden. Anderenfalls dürfen Cookie-Dateien nicht gespeichert oder verwendet werden.
Die Auslegung des Europäischen Gerichtshofs ist für alle Mitgliedsstaaten verbindlich, auch für die Tschechische Republik. Wir empfehlen daher allen tschechischen Personen, zu kontrollieren, dass die Einwilligung in die Speicherung von Cookies auf ihren Webseiten der genannten Auslegung gerecht wird.