Frist zur Erstattung des Vorsteuerüberschusses: Keine Verlängerung auf 30 Tagen

24. 4. 2020
Frist zur Erstattung des Vorsteuerüberschusses: Keine Verlängerung auf 30 Tagen

Im Rahmen der Corona-Virus-Maßnahmen wurde ein Gesetz auf den Weg gebracht, das die in der Novelle der Steuerordnung vorgeschlagene Verlängerung der Frist zur Rückerstattung eines Mehrwertsteuerüberschusses von 30 auf 45 Tage aufschiebt. Die jetzige Regelung, d.h. die Rückerstattung eines Mehrwertsteuerüberschusses binnen 30 Tagen, soll so bis mindestens 31.12.2020 weiterbestehen, ungeachtet dessen, wann die Novelle der Steuerordnung in Kraft treten wird. Im Zusammenhang damit wird auch die Leistung einer Anzahlung auf diese Rückerstattung ausgesetzt, die nur in der verlängerten Frist von 45 Tagen Sinn macht.

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