Neulich wurde ein Gesetz verabschiedet durch das die Höhe des Betreuungsgeldes von gegenwärtig 60% auf 80% der tägliche Bemessungsgrundlage angehoben wird. Dadurch soll der Betreuungsgeldempfänger ca. 90% seines Nettolohns erhalten. Das erhöhte Betreuungsgeld gilt auch weiterhin für Eltern von Kindern bis zum 13. Lebensjahr, die infolge der Quarantänemaßnahmen keine Vorschul- oder Schuleinrichtungen besuchen können, sowie für Personen, die Menschen mit gesundheitlicher Behinderung im gemeinsamen Haushalt betreuen. Das erhöhte Betreuungsgeld ist für den Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni vorgesehen.
Gesetzesvorschlag über die Erhöhung des Betreuungsgeldes
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