Neulich wurde ein Gesetz verabschiedet durch das die Höhe des Betreuungsgeldes von gegenwärtig 60% auf 80% der tägliche Bemessungsgrundlage angehoben wird. Dadurch soll der Betreuungsgeldempfänger ca. 90% seines Nettolohns erhalten. Das erhöhte Betreuungsgeld gilt auch weiterhin für Eltern von Kindern bis zum 13. Lebensjahr, die infolge der Quarantänemaßnahmen keine Vorschul- oder Schuleinrichtungen besuchen können, sowie für Personen, die Menschen mit gesundheitlicher Behinderung im gemeinsamen Haushalt betreuen. Das erhöhte Betreuungsgeld ist für den Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni vorgesehen.