Im August hat die Abgeordnetenkammer die Novelle des Krankenversicherungsgesetzes verabschiedet, die noch vom Präsidenten zu unterzeichnen ist. Die Novelle erleichtert vor allem den Weg zum langfristigen Betreuungsgeld und Betreuungsgeld für jene, die ihre Angehörigen pflegen, und regelt einen längeren und flexibleren Vaterschaftsurlaub.
Ziel der Novelle ist es, im Rahmen des langfristigen Betreuungsgeldes die Möglichkeiten der häuslichen Pflege auch in den sonstigen Fällen langfristiger Pflege zu erweitern. Langfristiges Betreuungsgeld kann unter der Voraussetzung beantragt werden, dass der Kranke mindestens vier Kalendertage (anstelle von bislang sieben) stationär behandelt wurde. Die Novelle erweitert auch den Kreis der Personen, die Anspruch auf Krankengeld haben. Künftig gilt dies auch für nicht im gemeinsamen Haushalt lebende Personen. Der Vaterschaftsurlaub wird von einer auf zwei Wochen verlängert und ebenso der Zeitraum, in dem diese Leistung in Anspruch genommen werden kann, wenn das Kind in den ersten 6 Wochen im Krankenhaus bleiben musste, konkret um den Zeitraum des Krankenhausaufenthalts.