Die Verpflichtung der Elektronischen Umsatzerfassung (elektronická evidence tržeb oder kurz EET) war im Rahmen eines COVID-Entlastungspaketes bereits vorübergehend bis Ende des Jahres 2022 ausgesetzt. Die Unternehmer konnten in dieser Zeit ihre Umsätze elektronisch auf freiwilliger Basis erfassen.
Im Dezember 2022 wurde das Gesetz über die vollständige Aufhebung der elektronischen Umsatzerfassung mit der Gültigkeit vom 1. Januar 2023 vom Präsidenten unterzeichnet.