Die Regierung beschloss im Dezember 2022 die Deckelung der Strom- und Gaspreise auch für große Unternehmen. Die gedeckelte Preise werden für Strom- und Gaslieferungen im Zeitraum vom 1.1.2023 bis 31.12.2023 gelten.
Zur Nutzung der gedeckelten Energiepreise hat der Kunde seinem Energielieferanten bis spätestens Ende des Kalendermonats, der dem Monat vorausgeht, ab dem er die gedeckelten Preise nutzen will, eine Erklärung nach dem veröffentlichten Muster des Ministeriums für Industrie und Handel vorzulegen. Will er z. B. die gedeckelte Preise ab Februar nutzen, so ist die Erklärung bis zum 31. Januar 2023 vorzulegen. Eine Ausnahme bildet die Nutzung der gedeckelten Preise bereits ab Januar, für den die Erklärung bis zum 15. Januar 2023 vorzulegen ist.
Strom
- Für alle an die Niederspannungsverteilungssysteme angeschlossenen Subjekte wird der gesamte Stromverbrauch gedeckelt.
- Für alle an höhere Spannungsverteilungssysteme angeschlossenen großen Unternehmen werden 80 % des höchsten Verbrauchs für den beurteilten Kalendermonat in den vergangenen 5 Jahren gedeckelt.
- Der Deckel liegt bei 5 CZK pro kWh ohne MwSt.
Gas
- Für alle Subjekte mit einer jährlichen Gasabnahmemenge bis 630 MWh wird der gesamte Gasverbrauch gedeckelt.
- Für große Unternehmen mit einer jährlichen Gasabnahmemenge über 630 MWh werden 80 % des höchsten Verbrauchs für den beurteilten Kalendermonat in den vergangenen 5 Jahren gedeckelt.
- Der Deckel liegt bei 2,50 CZK pro kWh ohne MwSt.