Das Gericht prüft EU-Übergewinnsteuer

28. 2. 2023
Das Gericht prüft EU-Übergewinnsteuer

Das amerikanische multinationale Unternehmen Exxon Mobile hat beschlossen, über seine Niederlassungen in den Niederlanden und in Deutschland vor dem Gericht der Europäischen Union Klage zu erheben, um die von der EU eingeführte Übergewinnsteuer zu widerrufen.

Nach Ansicht von Exxon Mobile wurde die Maßnahme nicht nur unter Verstoß gegen die Zuständigkeiten der Europäischen Union erlassen, sondern gefährdet nach Meinung des Unternehmens auch künftige Investitionen in diesem Sektor und wird die Abhängigkeit von Energieimporten wahrscheinlich erhöhen.

Die Notfallmaßnahmen zur Senkung der Energiepreise wurden im September 2022 verabschiedet. Die Verordnung wurde auf Vorschlag der Europäischen Kommission mit qualifizierter Mehrheit im Rahmen des Verfahrens nach Artikel 122 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union angenommen, was in der Praxis bedeutet, dass sie dem Europäischen Parlament nicht wie im normalen Genehmigungsverfahren vorgelegt wurde. In dieser Hinsicht behauptet Exxon Mobile, dass die EU ihre Zuständigkeiten überschritten hat, da die Maßnahme selbst das Problem der Rohstoffversorgung nicht löst, sondern nur den Preis reguliert.

Die EU-Rechtsvorschriften sehen insbesondere vor, dass Öl- und Gasunternehmen in diesem und im kommenden Jahr mit einer zusätzlichen Steuer in Höhe von 33 % belastet werden, sofern ihre Gewinne um mindestens 20 % im Vergleich zum durchschnittlichen Gewinn der vorangegangenen drei Jahre gestiegen sind. Die Verordnung ermächtigt die Mitgliedstaaten außerdem, den Kreis der betroffenen Unternehmen über die ausdrücklich genannten Unternehmen der fossilen Brennstoffgewinnung und -verarbeitung hinaus nach eigenem Ermessen auf andere Sektoren auszuweiten.

In der Tschechischen Republik gilt die Übergewinnsteuer ab dem 1. Januar 2023 und umfasst neben dem Energie- und Erdölsektor auch die größten inländischen Banken. Der von der Abgeordnetenkammer genehmigte Steuersatz beträgt 60 % und wird als Steueraufschlag auf die Körperschaftssteuer von 19 % erhoben. Die Berechnung des Gewinnüberschusses erfolgt durch einen Vergleich der diesjährigen Steuerbemessungsgrundlage mit der durchschnittlichen Steuerbemessungsgrundlage der vorangegangenen vier Jahre, d. h. von 2018 bis 2021, mit einer Schwankungsbreite von bis zu 20 %.

Die Klage wird nun vom Gericht geprüft, und wenn es eine Entscheidung in dieser Sache trifft, kann ein Rechtsmittel beim Gerichtshof der EU eingelegt werden. Die Europäische Kommission hält an ihrem Standpunkt fest, dass die Verordnung im Rahmen des EU-Rechts erlassen wurde. Die endgültige Entscheidung könnte daher innerhalb weniger Monate ergehen; die Klage hat jedoch keinen Einfluss auf die Rechtskraft der Rechtsvorschriften.

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