Verlängerung der Archivierungsfrist der Lohnunterlagen

6. 3. 2023
Verlängerung der Archivierungsfrist der Lohnunterlagen

Die Novelle des Rentenversicherungsgesetzes Nr. 455/2022 Slg., die im Dezember des vergangenen Jahres verkündet wurde, hat u.a. Teiländerungen des Gesetzes Nr. 582/1991 Slg. zur Organisation und Durchführung der Sozialversicherung mit sich gebracht.

Eine dieser Änderungen ist die Verlängerung der gesetzlichen Frist zur Archivierung der Lohnunterlagen von Angestellten sowie der Unterlagen über die für die Rentenversicherung benötigten Daten. Die bisherige Frist von 30 Jahren zur Aufbewahrung dieser Dokumente wurde durch die Novelle um 15 Jahre verlängert. Künftig haben Arbeitgeber die entsprechenden Unterlagen somit über 45 Kalenderjahre ab dem Jahr, das die Unterlagen betreffen, zu archivieren.

Die Änderung ist ab dem 1. Januar 2023 wirksam.

Benötigen Sie Hilfe?

Wir sind für Sie da und beraten Sie gerne anhand detaillierterer Informationen und Unterlagen. Kontaktieren Sie uns, um ein unverbindliches Beratungsgespräch zu vereinbaren.


Wir geben klare Antworten

In unserer Kommunikation mit Kunden verstecken wir uns nicht hinter langen Gesetzeszitaten, sondern geben eine klare und verständliche Antwort.

Wir denken mit dir

Wir lösen immer ein spezifisches Problem in Bezug auf die Gesamtbedürfnisse des Kunden und nehmen unsere Empfehlungen nicht aus dem Zusammenhang.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Wir liefern direkt an Ihre E-Mail

CAPTCHA
Anti - Robot Test
Ein Zweck zu testen, ob Sie ein menschlicher Benutzer sind und um automatisierten Spam vorzubeugen.
© Schaffer & Partner 2024 | Created by: drualas.cz
Move up